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Offener Brief: Die Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein

Offener Brief:

Die Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein

Sehr geehrter Herr Minister Albrecht,

vielen Dank, dass ich an dem sehr konstruktiven Dialogprozess am 26. April teilnehmen durfte.

In den Arbeitskreisen zur Wertschöpfung und zum Klima wurde schwerpunktmäßig erörtert wie das Verhalten von Landwirten, Verarbeitern, Handel und Verbrauchern auf freiwilliger Basis beeinflusst werden kann, um die Landwirtschaft zu stärken und die Erderwärmung aktiv zu bremsen.

Die Zukunft der Landwirtschaft liegt in der Vergangenheit mit vielfältigen Fruchtfolgen auf überschaubaren Parzellen und mehr Grünland als heute.

Sehr alte Dauerweiden, die in den letzten 30 Jahren in Ackerland umgewandelt worden sind, sollten in Zukunft zur Verbesserung des Klimas und Grundwassers wieder als Grünland mit Grasfressern genutzt werden.

Klimawandel

Beim Klimawandel ist es 5 vor 12. Für freiwillige Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung haben wir zu wenig Zeit. Schnelles Handeln ist erforderlich, insbesondere bei der Biogasförderung und der anstehenden GAP-Reform. Dies geht nur mit Zuckerbrot und Peitsche. Künftig sollte nur noch eine nachhaltige klimafreundliche Bodennutzung belohnt werden und eine klimaschädigende mit Abgaben belastet werden.

Die Kohlenstoffspeicherung im Boden sollte künftig gefördert werden und nicht die Vernichtung von Humus (CO2-Freisetzung wie bei der Verbrennung von Kohle) durch weitere extreme Förderung von stark humuszehrenden energiereichen Pflanzen (Mais, Rüben) auf organischen Böden, die früher als Dauergrünland genutzt wurden. Das EEG-Gesetz hat maßgeblich zur Vernichtung von Dauergrünland beigetragen. Künftig sollte nur noch die Energiegewinnung aus Gülle und Reststoffen gefördert werden.

EEG-Gesetz

Die Anzahl der bäuerlichen Familienbetriebe ist unverändert stark rückläufig. Durch das EEG-Gesetz mit der extremen Förderung von Biogasanlagen und auch daraus notwendigen Änderungen des Düngegesetzes und folgenden Verminderung der Rindermast und Mutterkuhhaltung ist das Höfesterben beschleunigt worden.

Die bevorzugte Behandlung der Produktion für den Tank vermindert vor allem die Wettbewerbsfähigkeit der Tierproduktion und ganz besonders die der kleinen Betriebe von heute unter 100 ha und morgen von unter 1.000 ha, die fernhandelsfähige Güter erzeugen.

Altes Grünland speichert im Durchschnitt genauso viel CO2 wie Wald. Für die Erhaltung von Grünland werden Grasfresser benötigt. Eine extensive Beweidung von humusreichen Flächen mit Rindern oder Schafen kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

In der Mutterkuhhaltung ist das Kalb das einzige Produkt und bei der Milchproduktion Nebenprodukt. Mehr als 50 % der gesamten Futterkosten eines schlachtreifen Fleischrindes entfallen auf die Mutterkuh. Deshalb sind die Kosten für die Erzeugung eines Fleischrindes um bis zu € 500 höher als die eines HF-Schlachtrindes c. p.

Die Produktion von Grassilage (4 Schnitte) kostet je MJ NEL 60% mehr als die von Maissilage. Die Kostendifferenz beträgt pro ha rd. € 600 ohne Berücksichtigung von höheren Milchleistungen und Tageszunahmen bei Mais- im Vergleich zur Grassilagefütterung.

Energiemais und andere Ackerfrüchte werden auch auf in den letzten 30 Jahren umgebrochenen alten Grünlandflächen klimaschädlich (nicht CO2-neutral) durch verstärkten Humusabbau (auf Moorböden bis zu 7,5 t p.a.) und Stickstofffreisetzung (in Form von Stickoxiden) mit Beeinträchtigung der Wasserqualität erzeugt. Dies gilt auch für mineralische Böden in Thüringen mit geringer Viehdichte.

Die Dauergrünlandflächen nahmen in SH seit 1997 um mehr als ¼ bzw. um mehr als 100.000 ha ab und die Maisflächen in der gleichen Größenordnung zu. Dies führt in SH langfristig zur Freisetzung von rd.  5 Mio. t bzw.  1/3 des im Boden vor dem Grünlandumbruch gespeicherten organisch gebundenen CO2 und Stickstoffs bis das neue standort- und nutzungsabhängige Humusgleichgewicht erreicht ist. Ein Anstieg der Durchschnittstemperaturen könnte noch mehr CO2 und N2O freisetzen.

Die Betriebe, die Dauergrünland klimaschädlich umgebrochen haben, werden heute hierfür mehrfach gefördert, wenn sie humuszehrenden Energiemais auf diesen Flächen anbauen.

Die Erzeugung von Biogas aus Mais (durch Bildung von Blattmasse in sehr kurzer Zeit durch Umwandlung von in der Luft und im Humus enthaltenen Kohlenstoff) ist wie die Kohleverbrennung insbesondere auf humusreichen Böden nicht klimaneutral. Durch tiefes Pflügen insbesondere im trockenen Frühling und Entwässerung organischer Böden wird der Humusabbau beschleunigt, weil hierfür Sauerstoff und Wärme erforderlich sind.

Diejenigen Landwirte, die ihre organischen Böden als Grünland nutzen, dürfen diese Flächen nicht mehr pflügen. Diese Bearbeitungsbeschränkung sollte aus Umweltgründen für alle Böden mit hohem Humusgehalt ab 2020 gelten. Andernfalls werden Grünlandbauern im Vergleich zu Ackerbauern diskriminiert, die ohne Einschränkungen kostengünstigen Mais auf humosen Böden anbauen dürfen.

Heute wird die klimaschädliche Bewirtschaftung von humusreichen Ackerflächen extrem über das EEG und zusätzlich über GAP-Flächenprämien gefördert. Für alle ackerbaulich genutzten organischen Böden sowie zu tief entwässerten Moorböden sollten alle Förderungen unabhängig von der Bezeichnung ehestens gestrichen werden. Entsprechendes sollte für Maisanbau ohne Untersaaten gelten.

Eigentum verpflichtet, insbesondere wenn es um den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit als notwendige Voraussetzung für eine nachhaltige Nahrungsmittelversorgung geht. Eine humusabbauende Bodennutzung sollte mit hohen Abgaben bestraft werden.

Die Differenz zwischen garantierter Einspeisevergütung und Börsenstrompreis (EEG-Differenzkosten) sollte künftig zu Subventionen und zu den De-minimis-Beihilfen gehören. Die Förderung beträgt z.B. bei einem Stromertrag von 15.000 KWh/ha und 0,15 €/KWh Strompreisdifferenz 2.250 €/ha. Dieser Betrag ist höher als die Umsätze für die meisten Marktfrüchte und extensive Weidebewirtschaftung pro ha. Deshalb können Biogasanlagenbetreiber überdurchschnittliche Pacht- und Bodenpreise zahlen. Der Wettbewerb innerhalb der Landwirtschaft wird durch die garantierte Einspeisevergütung gemäß EEG erheblich zuungunsten der Produktion von Nahrungsmitteln verzerrt.

Daneben sollte aus Wettbewerbsgründen die gewerbliche Energieproduktion nicht erst beim Gasspeicher, sondern bereits auf dem Maisfeld beginnen.

Die Förderung der Kraftwärmekoppelung von Biogasanlagen mit nur saisonaler oder nicht erforderlicher Wärmenutzung sollte eingestellt werden. Hierzu gehören u.a.

  • das nicht bedarfsgerechte Heizen von Wohnungen mit ständig geöffneten Fenstern
  • das Beheizen von Schwimmbädern mit hohen Wassertemperaturen
  • der Anbau von wärmebedürftigem Gemüse wie Tomaten unter Glas, das in Südeuropa ohne zusätzliche Energiezufuhr erzeugt werden kann
  • das schnelle Trocknen von Holzhackschnitzeln

Biogas sollte in Ballungszentren oder in der Nähe von Großverbrauchern mit ständigem Wärmebedarf und nicht in dünn besiedelten Gebieten in Strom umgewandelt werden, um die dabei anfallende Wärme sinnvoll einsetzen zu können.

Biogasanlagen auf der Basis nachwachsender Rohstoffe sollten zurückgebaut werden, wenn nicht genügend Substratflächen mit maximal 25 % Mais in der Fruchtfolge im Umkreis von 5 km der Anlage nachgewiesen werden können.

Die mittelbaren Auswirkungen von nachwachsenden Rohstoffen zur Gewinnung von Biogas wie

  • die Zerstörung von Gemeindewegen durch sehr breite und schwere Transportfahrzeuge
  • Bodenverdichtung durch extrem schwere Erntemaschinen bis zu 75 t
  • langfristige Humusvernichtung auf humusreichen Böden (durchschnittlich 50 t/ha auf ehemaligem altem Dauergrünland, auf anmoorigen Flächen mehr als 250 t/ha) und dadurch Freisetzung von CO2 und N2O mit negativen Auswirkungen auf Klima, Luft- und Wasserqualität
  • verstärkte Winderosion durch Pflügen im Frühjahr und mehrere Monate ohne schützende Vegetation
  • Verminderung der Artenvielfalt durch einseitige Fruchtfolgen mit bis zu 70 % Mais auf großen zusammenhängenden Flächen und häufigem Einsatz von Glyphosat
  • klima- und straßenschädliche lange Substrattransporte z.T. von der polnischen Grenze bis nach Nordfriesland (bis zu 500 km), weil in der Vergangenheit mehr Biogasanlagen genehmigt worden sind als Substratflächen in der Nähe von Biogasanlagen zur Verfügung stehen
  • Zerstörung der gewachsenen Arbeitsteilung und Stoffströme zwischen benachbarten Familienbetrieben und dadurch erheblich längere Transporte für Gülle und Raufutter als früher

führen teilweise zu einer negativen Gesamtklimabilanz einzelner Biogasanlagen wie bei der Kohleverbrennung.

Künftig sollte nur noch die Energiegewinnung aus Gülle und Reststoffen gefördert werden und nicht mehr die aus nachwachsenden Rohstoffen.

 

Wertschätzung und Wertschöpfung

Öffentliche Leistungen werden vom Markt nicht honoriert und sind in den Marktpreisen nicht enthalten. Nahrungsmittel können zu Weltmarktpreisen nicht nachhaltig erzeugt werden, weil sie sich mehr an betriebswirtschaftlichen Grenz- als an den tatsächlich anfallenden Gesamtkosten orientieren. Dabei werden extern anfallende Kosten auf Dritte, die Gesellschaft und Umwelt verlagert. Das jetzige Preissystem fördert den Egoismus. Schneller Klimaschutz ist deshalb auf freiwilliger Basis kaum möglich.

Von der Gesellschaft geforderte öffentliche Leistungen für Klimaschutz, Förderung der Artenvielfalt, Landschaftspflege, Gewässerschutz, Trinkwasserqualität, mehr Tierwohl, Mindestlöhne, Sozialleistungen, … sollten über Steuern oder über eingepreiste Umlagen vergütet werden.

Nahrungsmittel und Tiere, die nichts oder wenig kosten, haben eine geringe Wertschätzung und werden stiefmütterlich behandelt. Weggeworfene Nahrung führt zur Verschwendung von Energie in der gesamten Prozesskette von der Saat bis zum Essen und ist sehr klimaschädlich.

Durch deutlich höhere Verbraucherpreise als heute insbesondere für tierische Nahrungsmittel und Zucker steigt die Wertschätzung. Gleichzeitig ändert sich das Verbraucherverhalten hin zu einer vielseitigeren und gesünderen Ernährung mit mehr Obst und Gemüse auf dem Teller. Eine Halbierung des Fleisch- und Zuckerkonsums führt zu weniger Nahrungsmittelverschwendung und geringeren Krankheitskosten.

Die höheren Lebensmittelpreise müssten sozialverträglich begleitet werden durch höhere Hartz IV-Hilfen und niedrigere Krankenversicherungsbeiträge.

Über hohe spürbare Umlagen auf Fleisch (5 €/kg), Milch (0,50 €/kg), Zucker (2,50 €/kg), Sojaschrot (1 €/kg) können Nahrungsverbrauch und -verschwendung schnell positiv beeinflusst sowie hohe nachhaltige Produktionsstandards zur Erreichung öffentlicher Zielevergütet werden.

Alle Betriebe im In- und Ausland, die die von der Gesellschaft gewünschten hohen nachhaltigen Standards nach Überprüfung einhalten, sollten zusätzlich zu den Marktpreisen eine über Umlagen finanzierte Nachhaltigkeitsvergütung für ihre in Deutschland (EU) an Endkunden verkauften Nahrungsmittel erhalten.

Diese Vergütung ist wettbewerbsneutral, GATT-konform und führt nicht zu einer umweltschädlichen Verlagerung der Produktion für den heimischen Markt in Länder mit niedrigeren Normen, weil auch im Ausland ansässige landwirtschaftliche Betriebe für ihre Exporte nach Deutschland nach Überprüfung die gleiche Vergütung für die nicht vom deutschen Markt honorierten öffentlichen Leistungen (Internalisierung von externen Kosten) erhalten können wie inländische Betriebe.

 

Nachhaltigkeit

Grundwasser, Boden und Luft dürfen durch die Art der Bodennutzung nicht belastet werden.

Nachhaltig für das Klima kann eine Produktion von Nahrungsmitteln nur sein, wenn dabei im Boden kein Humus abgebaut wird (insbesondere auf ehemaligem Dauergrünland) oder dafür vorher (in den letzten 30 Jahren) kein Wald gerodet wurde.

Die Art der Bodenbearbeitung und -nutzung darf nicht zu Bodenverdichtung, Humusabbau, Erosion oder Versalzung beitragen.

Zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt ist eine vielseitige Fruchtfolge mit Gründüngung einzuhalten. Dabei dürfen zusammenhängende Flächen mit einer Pflanzenart bis zu 20 ha groß sein. Größere Flächen sind durch Landschaftselemente oder mind. 5 m breite Blühstreifen aufzuteilen. Totalherbizide oder Insektizide dürfen nur in Ausnahmefällen maximal einmal in 5 Jahren eingesetzt werden.

Tiere sind artgerecht zu halten.

Die Erzeugung tierischer Produkte darf nicht in Konkurrenz zu gesunden für eine ausreichende Versorgung benötigten Nahrungsmitteln (Verfütterung von z.B. Getreide, Mais, Reis, Kartoffeln, Gemüse, Obst) stehen. Eine Fütterung ist nur nachhaltig mit Pflanzen (insbesondere Gras) oder Reststoffen aus der Lebensmittelverarbeitung, also die Teile von Pflanzen, die Menschen nicht essen können oder zum Sattwerden nicht benötigen.

Neben Umwelt- und Tierwohlstandards sind auch Sozialstandards mit Mindestlöhnen, gleicher Entlohnung der Geschlechter, maximalen Arbeitszeiten, Mindesturlaub, Mindestalter, Sicherheit am Arbeitsplatz, Sozialversicherungen u. a. einzuhalten. Dies gilt nicht nur für landwirtschaftliche Produkte.

 

Verträge und Wettbewerb

Digitale Medien haben maßgeblich dazu beigetragen, die Welt zu einem kleinen Dorf zu machen mit vollständigen jederzeitigen Informationen. Der nahezu perfekte Wettbewerb hat zu Preisen geführt, die sich mehr an Grenzkosten als an Vollkosten orientieren mit zu geringen Gewinnen, die kein nachhaltiges Wirtschaften ermöglichen und zu vielen Betriebsaufgaben führen.

Über Verträge zwischen Erzeugern und Gesellschaft oder Verbrauchern sollte die Marktwirtschaft ergänzt werden, um nachhaltige Ziele erreichen zu können. Die von der Landwirtschaft erbrachten öffentlichen Leistungen sollten künftig fair vergütet werden.

Eine Änderung des Wettbewerbsgesetzes ist erforderlich zur

  • Einschränkung der Marktmacht der Oligopolisten im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und
  • Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter den durchschnittlichen Gesamtkosten eines Produkts von der Wiege bis zur Bahre (Prozesskette) einschließlich fairer angemessener Gewinnaufschläge für alle am Produktionsprozess Beteiligten.
  • Zulassung von Branchen-Verträgen (für alle landwirtschaftlichen Betrieben) mit dem LEH zur Festlegung von Preisen und Mengen für jeweils 6-12 Monate und Nichtabnahme der Produkte bei Nichteinhaltung der Verträge (kanadische Milchpreis- und -liefermengen-Verträge zwischen Milcherzeugern und gesamtem Handel auf der Basis erwarteter Inlandsnachfrage, durchschnittlichen Stückkosten und fairen Gewinnaufschlägen für jeden Beteiligten in der Prozesskette).

oder

Nachhaltigkeitsumlagen für Fleisch (€ 5 / kg) ), Milch (0,50 €/kg), Zucker ( € 2,50 / kg), Sojaschrot ( € 1 / kg), Kleidung ( T-Shirt € 5 / Stück) u. a. zur  Finanzierung der Zusatzkosten mit den von der Gesellschaft gewünschten hohen Standards (Internalisierung von in den Marktpreisen nicht enthaltenen externen Kosten wie Mindestlöhne, Tierwohl, Umwelt).

  • Alle Betriebe im In- und Ausland können zusätzlich zu den Marktpreisen eine über Umlagen finanzierte Nachhaltigkeitsvergütung für ihre in Deutschland (EU) an Endkunden verkauften Produkte erhalten.

oder

  • Zahlung der Differenz zwischen Weltmarktpreisen und garantierten Preisen für eine nicht übertragbare Referenzmenge (z. B. 50 % der Ausgangsproduktion) und Finanzierung über Nachhaltigkeitsumlagen (Sozial-, Tierwohl-, Umweltumlage) analog EEG-Umlagen

 

GAP 1. Säule

Koppelung der Zahlungen an Dienstleistungen für die Gesellschaft, die vom Markt nicht vergütet werden für die Erhaltung und Anlage ökologischer Vorrangflächen wie Landschaftselemente (€ 2.000 / ha), Acker-/Blüh-/Gewässerrandstreifen (€ 1.000 / ha) und Dauergrünland (€ 750 / ha Basisprämie +€ 250 Zuschlag für extensive Bewirtschaftung und/oder Weidetierprämie für bis zu 1,5 GVE / ha)

Abzüge für Bewirtschaftung

  • zu tief entwässerter Moorböden
  • Ackernutzung von Böden mit mehr als 4 % Humus im Oberboden (30 cm Krume)
  • ohne Fruchtfolge (max. 25 % einer Frucht im Durchschnitt von 5 Jahren)
  • mehr als 25 % stark humuszehrende Pflanzen (Hackfrüchte, Mais) im Durchschnitt von 5 Jahren
  • Maisanbau ohne Untersaat in Regionen mit später Ernte wie in SH oder in Mittelgebirgen
  • ohne Gründüngung vor Sommerfrüchten
  • zusammenhängender Anbau einer Frucht auf mehr als 20 ha
  • mehr als 20 % wendende Bearbeitung der Flächen im Durchschnitt von 5 Jahren

Die Zukunft liegt in der Vergangenheit in Hinblick auf die Fruchtfolge.

Klima-GAP-Reformvorschlag als PDF

 

Welche Zielewerden in der Politik verfolgt im Hinblick auf:

  • Anzahl und Größe der landwirtschaftlichen Betriebe in 20 Jahren
  • bäuerliche oder industrielle landwirtschaftliche Produktion
  • Anzahl, Größe und Art der Tierbestände
  • Anzahl und Größe von Biogasanlagen
  • Anschlussförderung von Biogasanlagen nur für Gülle- und/oder Reststoffverwertung
  • Produktion für regionale oder auch internationale Märkte
  • niedrige Nahrungsmittelpreise ohne externe Kosten oder Internalisierung externer Kosten

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jürgen Greiner

 

Hagen, den 02.07.2019

  

Ginsterweg 1
24576 Hagen