Die Natur kennt keine Ochsen
Ochsen gehören weltweit zu den ältesten Zugtieren. Durch Kastration werden die Tiere ruhiger und sie lassen sich besser abrichten, um sie für die landwirtschaftliche Arbeit einzusetzen. Vor den Pflug oder Karren gespannt können sie schwere Lasten ziehen. In Ländern mit geringerem Mechanisierungsgrad und mehr kleinbäuerlicher Landwirtschaft werden sie weiterhin zu diesem Zweck eingesetzt.
Noch vor 100 Jahren war es auch in Deutschland üblich, Ochsen zu halten. Ochsenfleisch ist für seine hohe Fleischqualität mit höherem Fettgehalt bekannt, in der heutigen Zeit wird es wieder beliebter. Sterneköche empfehlen es. Doch ist es den Schmerz der Tiere wert?
Ochsen laufen wieder durch die Landschaft. Besonders in der ökologischen Landwirtschaft und der Landschaftspflege hat die Ochsenmast zugenommen. Selbst in Demeterbetrieben dürfen Kastrationen durchgeführt werden, obwohl Eingriffe wie das Enthornen aus Gründen des Tierschutzes und der natürlichen Funktion der Hörner verboten sind. Durch Betäubung wird der Schmerz nur in der ersten Zeit nach der Kastration ausgeschaltet. Je nach Art des Eingriffs, kann unsauberes und unhygienisches Arbeiten zu schmerzvollen Entzündungen und langanhaltenden Schmerzen führen. Die Schmerzen können über Wochen anhalten.
Eine Verstümmelung durch Kastration und eine artgerechte, natürliche Tierhaltung mit oder ohne Bio-Siegel passen nicht zusammen. Wir wollen unsere Bullen nicht quälen. Deshalb bieten wir kein Ochsenfleisch an. Den Trend können wir nicht nachvollziehen und wir kritisieren diese Entwicklung entschieden. Die Natur kennt keine Ochsen. Ihr Fleisch kann nicht als artgerecht und natürlich bezeichnet werden.
Artgerechte Bullen statt gemästeter Ochsen
Unsere Bullen werden stressarm in Gruppen gehalten. Ganzjährig laufen sie im Freien. Die natürliche Haltung sorgt dafür, dass wir uns ohne Angst vor Angriffen zwischen ihnen bewegen können. Bei ruhigen Bullen, die artgerecht auf der Weide gehalten werden, ist eine Kastration nicht erforderlich. Der Charakter und die Ruhe der Tiere sind durch Züchtung und Management beeinflussbar. Der Geschmack unserer Bullen ist durch die viele Bewegung, das Sonnenlicht und das natürliche Futter hervorragend, von Anfang bis zum Ende ihres Lebens. Selbst im Ökolandbau dürfen Rinder leider bis zu drei Monate zur Endmast durchgehend im Stall gehalten werden mit einem Spaltenbodenanteil der Stall- oder Auslauffläche von bis knapp 50 % 1.
Jürgen Greiner: „Ich kann nicht verstehen, dass auch in Öko-Mutterkuh- und Landschaftspflegebetrieben Bullen kastriert bzw. verstümmelt werden. Trotz Betäubung bei der Kastration, haben die Ochsen anschließend unnötige Schmerzen, die mehrere Wochen andauern können. Reine Bullengruppen können sich nicht vermehren. Fleisch von Bullen ist auch sehr schmackhaft, wenn es von gut versorgten Tieren kommt.“ |
Eine Frage des Tierschutzes
Der Aspekt des Tierschutzes ist entscheidend. Ohne ausreichenden Grund wird den Bullen unnötiger Schmerz zugefügt. Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Kastration der Bullen erfolgt hauptsächlich aus Managementgründen, insbesondere auf Mutterkuhbetrieben, oder aus wirtschaftlichen Gründen. Durch eine Kastration ist keine Trennung der Geschlechter erforderlich, es sind weniger Gruppen bzw. Weideparzellen notwendig, durchgeführt häufig auf Kleinstbetrieben. Die bessere Fleischqualität der Ochsen im Vergleich zu Bullen wird vom Markt bei Direktvermarktung mit einem höheren Preisen honoriert. Selbst Probleme mit aggressiven Bullen sind durch die erwähnte Zucht und das Management beeinflussbar. Landwirte, die gefährliche Tiere züchten, sollten diese nicht auf der Weide halten und die Tierhaltung aufgeben. Für die Weidehaltung sind nur ruhige Tiere geeignet. Dies ist positiv für ihre Gesundheit und die Fleischqualität.
Die Kastration von Bullen sollte aus Tierschutzgründen verboten werden. Management- und/oder wirtschaftliche Gründe rechtfertigen dies gemäß $ 1 Tierschutzgesetz nicht. In § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz steht: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Der Paragraph ist in unserer heutigen Zeit ohnehin sehr weit ausgelegt, der Begriff „vernünftiger Grund“ ist unklar definiert.
§ 6 Tierschutzgesetz (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.
Das Verbot gilt nicht, wenn
1. der Eingriff im Einzelfall
a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist
[...]
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Bei gewerbsmäßiger Ochsenmast kann nicht von Einzelfällen gesprochen werden. Die unkontrollierte Fortpflanzung ist bei reinen Bullengruppen nicht gegeben.
Ein Ausblick zur Ochsenmast
In den USA kann die Ochsenmast auf die Spitze getrieben werden. Schlechtere tägliche Zunahmen der Ochsen, die 10-15 % betragen können 2, können mit Hormoninjektionen umgangen werden. Wir wollen nicht, dass es bei uns jemals so weit kommt. Durch die hohen Importe amerikanischen Rindfleisches unterstützen wir leider diese Praktiken. Aus Umwelt- und Tierschutzgründen ist es ohnehin ein Desaster, aus gesundheitlicher Sicht kann es Probleme bringen. Wir haben keine Kontrolle darüber, wie die Tiere gehalten werden und wissen nicht wie sie gefüttert und medizinisch und hormonell behandelt werden.
Deshalb können wir jedem nur raten, sein Fleisch direkt von Landwirten zu beziehen, dessen Weiden offenstehen. Nur das kann den Tierschutz und die Transparenz, die es bei einer solchen Thematik braucht, gewährleisten.